Medienrecht beschäftigt sich mit den Regelungen privater und öffentlicher (universaler) Information und Kommunikation und spielt damit in die juristischen Teilbereiche des öffentlichen Rechts, des Zivilrechts und des Strafrechts hinein. Das...
Medienrecht beschäftigt sich mit den Regelungen privater und öffentlicher (universaler) Information und Kommunikation und spielt damit in die juristischen Teilbereiche des öffentlichen Rechts, des Zivilrechts und des Strafrechts hinein. Das Medienrecht ist also eine „Querschnittsmaterie“. Das Medienrecht kann unterteilt werden in die inhaltespezifischen Rechtsgebiete, wie etwa das Urheberrecht, die in der Regel dem Zivilrecht zuzurechnen sind, und die übertragungsspezifischen Rechtsgebiete, wie das Telekommunikationsrecht und das Rundfunkrecht, die überwiegend dem Verwaltungsrecht zuzurechnen sind.
Klassische Gegenstände des Medienrechts sind Presse, Rundfunk (Radio und Fernsehen) und Film. Mit dem Aufkommen neuer Medien sind die Bereiche Multimedia und Internet hinzugekommen.
Als Medientheorie werden spezifische oder generalisierte Forschungsansätze verstanden, die das Wesen und die Wirkungsweise von Einzelmedien oder der Massenmedien generell zu erklären versuchen. Es werden darin häufig Rückbezüge genommen auf die...
Als Medientheorie werden spezifische oder generalisierte Forschungsansätze verstanden, die das Wesen und die Wirkungsweise von Einzelmedien oder der Massenmedien generell zu erklären versuchen. Es werden darin häufig Rückbezüge genommen auf die Kommunikations- und die Informationstheorie.
Die Medientheorie gehört neben der Medienanalyse und der Mediengeschichte zu einem der drei zentralen Arbeitsfelder der Medienwissenschaft. Eine einheitliche Medientheorie existiert nicht. Bislang ist nicht gelungen, eine Kategorisierung nach technischen Medienbegriffen mit einer sinnvollen und stimmigen Definition von Medium bzw. Medien in Einklang zu bringen. Zudem gehen verschiedene wissenschaftliche Disziplinen unterschiedlich an das Thema heran. So können einige Medientheorien eher als Philosophien der Medien (Medienphilosophie) betrachtet werden, andere sind soziologische Theorien. Geisteswissenschaftliche und sozialwissenschaftliche Medienwissenschaft verfolgen zudem unterschiedlichen Erkenntnisinteressen. In der der Medienphilosophie nahestehenden Medienkritik verbindet sich Medientheorie mit der Kritik an den Folgen moderner Medien für Gesellschaft, Politik und Pädagogik. Dabei ist die neurophysiologisch begründete Richtung der Kritik (Manfred Spitzer) und die eher geisteswissenschaftlich oder kulturphilosophisch orientierte Richtung Neil Postmans und Giovanni Sartoris am einflussreichsten, aber auch umstrittensten.
Unter Medienkonzentration versteht man das Ausmaß und den Umfang, mit dem einzelne Unternehmensgruppen eine marktbeherrschende Stellung im Medienbereich einnehmen. Dies kann man sowohl unter dem Aspekt der Meinungsvielfalt als auch der...
Unter Medienkonzentration versteht man das Ausmaß und den Umfang, mit dem einzelne Unternehmensgruppen eine marktbeherrschende Stellung im Medienbereich einnehmen. Dies kann man sowohl unter dem Aspekt der Meinungsvielfalt als auch der unternehmerischen Kartellbildung kritisch beobachten. Eine monopolartige Position in Presse oder Fernsehen hat deshalb besondere Bedeutung, da zu befürchten steht, dass die Medienunternehmer ihre meinungsbildende Macht zu politischen Zwecken missbrauchen könnten.
Medienkonzentration weist aber nicht nur eine sog. publizistische Ebene auf. Sie hat auch Auswirkungen auf die Medienwirtschaft. Betroffen sind hiervon insbesondere Werbekunden, da sie beispielsweise infolge so genannter Kombinationstarife oft genötigt werden, gebündelten Anzeigenplatz zu kaufen oder aber überteuerte Preise bezahlen müssen, weil es keine Konkurrenz gibt, an die man sich richten kann.