Privilegierung bedeutet in der Rechtswissenschaft die gerechtfertigte, positive Ausnahme von der Regel der Gleichberechtigung. Beispiele hierfür sind privilegierte Straftaten, wie die Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) oder aus dem öffentlichen...
Privilegierung bedeutet in der Rechtswissenschaft die gerechtfertigte, positive Ausnahme von der Regel der Gleichberechtigung. Beispiele hierfür sind privilegierte Straftaten, wie die Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) oder aus dem öffentlichen Baurecht, Bauvorhaben (§ 35 BauGB). Sie dürfen nicht mit den Privilegien verwechselt werden, die früher Personen gewissen Standes für sich beanspruchen konnten. Der Begriff der Privilegierung betrifft den Deliktsaufbau im Strafrecht und stellt das Gegenstück zur Qualifikation (auch Qualifizierung). Ausgangspunkt der Qualifikation ist stets das Grunddelikt (der Grundtatbestand). Bestimmte Tatbestandsmerkmale, die die Anwendung eines Strafsatzes bedingen, begründen die Strafbarkeit durch ein bestimmtes Verhalten.
Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung oder Herabwürdigung von Gruppen oder einzelnen Personen nach Maßgabe bestimmter Wertvorstellungen oder aufgrund unreflektierter, z. T. auch unbewusster Einstellungen, Vorurteile oder emotionaler...
Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung oder Herabwürdigung von Gruppen oder einzelnen Personen nach Maßgabe bestimmter Wertvorstellungen oder aufgrund unreflektierter, z. T. auch unbewusster Einstellungen, Vorurteile oder emotionaler Assoziationen. Das Wort Diskriminierung stammt von dem aus dem lateinischen Verb discriminare „trennen, absondern, abgrenzen, unterscheiden“ im Spätlateinischen abgeleiteten Verbalsubstantiv discriminatio „Scheidung, Absonderung.“ Das Verb diskriminieren wurde im 16. Jahrhundert in der wertneutralen Bedeutung „unterscheiden, sondern, trennen“ ins Deutsche entlehnt und ist dort seit dem 19. Jahrhundert kontinuierlich belegt.
Das Gleichberechtigungsgesetz sollte den Auftrag des Grundgesetzes nach Art. 3 Abs. 2, „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, im einfachgesetzlichen Bundesrecht konkret umsetzen. Viele auch nach Inkrafttreten des Grundgesetzes geltende...
Das Gleichberechtigungsgesetz sollte den Auftrag des Grundgesetzes nach Art. 3 Abs. 2, „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, im einfachgesetzlichen Bundesrecht konkret umsetzen. Viele auch nach Inkrafttreten des Grundgesetzes geltende Gesetze widersprachen der nun verfassungsrechtlich verankerten Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Mit Art. 117 GG des am 23. Mai 1949 verkündeten Grundgesetzes war daher dem Bundesgesetzgeber die Auflage gemacht worden, durch eine grundsätzliche Reform ein überlebtes, traditionelles Familienrecht aus dem 19. Jahrhundert in ein neues Familienverständnis zu überführen.
Basis der Gleichberechtigung ist heute weltweit der Gleichheitssatz der UN-Menschenrechtekonvention: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ „Gleiches Recht für alle“ ist damit ein grundlegendes Menschenrecht, das mit...
Basis der Gleichberechtigung ist heute weltweit der Gleichheitssatz der UN-Menschenrechtekonvention: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ „Gleiches Recht für alle“ ist damit ein grundlegendes Menschenrecht, das mit Freiheit und Würde auf einer Ebene steht. Unbenommen davon können Rechte entzogen werden (etwa bei Straffälligkeit), oder beispielsweise während der Kindheit Sonderregelungen unterliegen. Dies entspricht dem erweiterten Grundsatz „Gleiches gleich, Ungleiches ungleich“ zu behandeln. Vor allem in der westlichen Welt (Europa, Nordamerika) gibt es starke Tendenzen zur Gleichberechtigung. Dies ist nicht zuletzt der Aufklärungswelle des 18. bis 20. Jahrhunderts zu verdanken.
In dieser Diskussion wurden unterschiedliche Bereiche und Positionen in Anbetracht der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau und dessen Praxis in islamis...
http://de.euronews.com/ Jährlich feiert der Internationale Frauentag Projekte, die aber immer auch noch weiteren Einsatz verlangen. Wie die Bildung für Mädch...
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Prof. Dr. Ilse Lenz (Uni Bochum): Genderflexer? Geschlechterkonflikte und Geschlechterordnungen heute Internationale Tagung (6. und 7. November 2012) Veranst...
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Frauen und Männer sind gleichgestellt! – Wenn sich nichts ändert, allerdings erst im Jahr 2133. Mehr politische Mitsprache, gleiche Bildungschancen und gleic...
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