Polizeiliche Beratungsstellen (auch Beratungsstellen der Polizei bzw. Kriminalpolizeiliche Beratungsstellen genannt) sollen anfragende Bürger unter anderem über den Schutz gegen Einbruch und Diebstahl unterrichten. Am 13. April 1921 legte der...
Polizeiliche Beratungsstellen (auch Beratungsstellen der Polizei bzw. Kriminalpolizeiliche Beratungsstellen genannt) sollen anfragende Bürger unter anderem über den Schutz gegen Einbruch und Diebstahl unterrichten. Am 13. April 1921 legte der Minister des Inneren per Erlass fest, dass beim Polizeipräsidium Berlin, Abteilung IV, Inspektion B1, eine amtliche Beratungsstelle zum Schutz gegen Einbruch und Diebstahl eingerichtet wurde. Die erste Polizeiliche Beratungsstelle in Deutschland befand sich in den Räumen des Polizeidienstgebäudes in Berlin am Alexanderplatz. Die Beratungsstelle war mit einem Kriminalkommissar und zwei Kriminalbeamten besetzt.
In Deutschland werden alle Straftaten von registrierten Tatverdächtigen im Altersbereich von 14 bis einschließlich 20 Jahren polizeilich unter dem Begriff Jugendkriminalität subsumiert. Ausgenommen hiervon sind Übertretungen im Bereich der...
In Deutschland werden alle Straftaten von registrierten Tatverdächtigen im Altersbereich von 14 bis einschließlich 20 Jahren polizeilich unter dem Begriff Jugendkriminalität subsumiert. Ausgenommen hiervon sind Übertretungen im Bereich der Ordnungswidrigkeiten. Die Erklärung des Begriffs Jugendkriminalität ist weit gefasst. Bei genauer Betrachtung dieser Definition zeigt sich, dass außerdem die Kinder- und Heranwachsendenkriminalität gemeint sind.
Im deutschen Jugendstrafrecht werden Personen unter 14 Jahren (Alter zur Tatzeit) wegen Strafunmündigkeit strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen. Personen zwischen dem 18. und einschließlich 20. Lebensjahr (sog. Heranwachsende) können sowohl unter das Erwachsenenstrafrecht, als auch unter das Jugendstrafrecht fallen. Nach dem Jugendgerichtsgesetz und nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz werden nur Personen von 14 bis unter 18 Jahre rechtlich als Jugendliche eingestuft.
Der Begriff Drogenkriminalität ist nicht genau definiert. Der EU-Drogenaktionsplan (2005–2008) sah vor, dass in der Europäischen Union, im Rahmen der Intensivierung der Arbeiten zur Verhinderung von Drogenstraftaten, im Jahr 2007 eine gemeinsame...
Der Begriff Drogenkriminalität ist nicht genau definiert. Der EU-Drogenaktionsplan (2005–2008) sah vor, dass in der Europäischen Union, im Rahmen der Intensivierung der Arbeiten zur Verhinderung von Drogenstraftaten, im Jahr 2007 eine gemeinsame Definition für „Drogenkriminalität“ (englisch drug-related crime) festgelegt werden sollte. Diese Absicht verfolgte der Rat der Europäischen Union bereits in dem vorherigen Drogenaktionsplan (2000–2004). Im Jahr 2007 veröffentlichte die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht eine Definition. Eine offizielle Definition der EU liegt jedoch bis heute nicht vor.
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