Die Maastrichter Prinzipien zu den extraterritorialen Staatenpflichten im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte wurden von einem internationalen Konsortium von Völkerrechtlern und Nichtregierungsorganisationen erarbeitet...
Die Maastrichter Prinzipien zu den extraterritorialen Staatenpflichten im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte wurden von einem internationalen Konsortium von Völkerrechtlern und Nichtregierungsorganisationen erarbeitet und bei einem Expertentreffen im September 2011 in Maastricht verabschiedet. Die 44 Prinzipien definieren und konkretisieren grenzüberschreitende staatliche Verantwortung dort, wo Staaten durch ihr Handeln oder Unterlassen die Möglichkeit haben, die Einhaltung von Menschenrechten zu gewährleisten bzw. Menschenrechtsverletzungen zu verhindern oder zu beenden. Die Maastrichter Prinzipien fassen damit zusammen, was verschiedene VN-Ausschüsse bereits gefordert haben. Der normative Rahmen, den die Prinzipien darstellen, ist also nicht neu, sondern hergeleitet aus bestehenden Menschenrechtsnormen.