Polizeiliche Beratungsstellen (auch Beratungsstellen der Polizei bzw. Kriminalpolizeiliche Beratungsstellen genannt) sollen anfragende Bürger unter anderem über den Schutz gegen Einbruch und Diebstahl unterrichten. Am 13. April 1921 legte der...
Polizeiliche Beratungsstellen (auch Beratungsstellen der Polizei bzw. Kriminalpolizeiliche Beratungsstellen genannt) sollen anfragende Bürger unter anderem über den Schutz gegen Einbruch und Diebstahl unterrichten. Am 13. April 1921 legte der Minister des Inneren per Erlass fest, dass beim Polizeipräsidium Berlin, Abteilung IV, Inspektion B1, eine amtliche Beratungsstelle zum Schutz gegen Einbruch und Diebstahl eingerichtet wurde. Die erste Polizeiliche Beratungsstelle in Deutschland befand sich in den Räumen des Polizeidienstgebäudes in Berlin am Alexanderplatz. Die Beratungsstelle war mit einem Kriminalkommissar und zwei Kriminalbeamten besetzt.
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