Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen soll Bestechung und Bestechlichkeit im deutschen Gesundheitssystem mit den Mitteln des Strafrechts entgegengetreten werden.
Der Gesetzgeber schloss mit dem Gesetz eine...
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen soll Bestechung und Bestechlichkeit im deutschen Gesundheitssystem mit den Mitteln des Strafrechts entgegengetreten werden.
Der Gesetzgeber schloss mit dem Gesetz eine Strafbarkeitslücke, die 2012 durch eine Entscheidung des Großen Senat in Strafsachen des Bundesgerichtshofs sichtbar geworden war. Der Große Senat hatte damals entschieden, dass sich niedergelassene, für die vertragsärztliche Versorgung zugelassene Ärzte nach geltendem Recht nicht wegen Bestechlichkeit strafbar machen können. Er begründete dies damit, dass Vertragsärzte weder Amtsträger im Sinne der §§ 331 ff. StGB noch Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen im Sinne des § 299 StGB seien. Deshalb könnten sich sie auch dann, wenn sie offensichtlich korrupt handeln, strafrechtlich nicht belangt werden
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