Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption ist der erste weltweit völkerrechtlich bindende Vertrag zur Bekämpfung der Korruption. Er verpflichtet die Vertragsparteien zur Bestrafung verschiedener Formen der Korruption gegenüber...
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption ist der erste weltweit völkerrechtlich bindende Vertrag zur Bekämpfung der Korruption. Er verpflichtet die Vertragsparteien zur Bestrafung verschiedener Formen der Korruption gegenüber Amtsträgern und zur internationalen Zusammenarbeit. Im Jahr 2001 setzte die Generalversammlung der Vereinten Nationen einen Ad-hoc-Ausschuss ein, der unabhängig von dem Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität ein internationales Abkommen zur Bekämpfung der Korruption erarbeiten sollte. Dieser Ausschuss handelte das Übereinkommen vom 21. Januar 2002 bis 1. Oktober 2003 in Wien aus. Am 31. Oktober 2003 wurde das Übereinkommen von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet (Resolution 58/4). Vom 9. bis 11. Dezember 2003 fand die Unterzeichnungskonferenz in Mérida (Mexiko) statt.
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