Privilegierung bedeutet in der Rechtswissenschaft die gerechtfertigte, positive Ausnahme von der Regel der Gleichberechtigung. Beispiele hierfür sind privilegierte Straftaten, wie die Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) oder aus dem öffentlichen...
Privilegierung bedeutet in der Rechtswissenschaft die gerechtfertigte, positive Ausnahme von der Regel der Gleichberechtigung. Beispiele hierfür sind privilegierte Straftaten, wie die Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) oder aus dem öffentlichen Baurecht, Bauvorhaben (§ 35 BauGB). Sie dürfen nicht mit den Privilegien verwechselt werden, die früher Personen gewissen Standes für sich beanspruchen konnten. Der Begriff der Privilegierung betrifft den Deliktsaufbau im Strafrecht und stellt das Gegenstück zur Qualifikation (auch Qualifizierung). Ausgangspunkt der Qualifikation ist stets das Grunddelikt (der Grundtatbestand). Bestimmte Tatbestandsmerkmale, die die Anwendung eines Strafsatzes bedingen, begründen die Strafbarkeit durch ein bestimmtes Verhalten.
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