Konstitutionelle Bisexualität war um 1900 ein verbreiteter Begriff. Er bezeichnete, dass bei jedem Menschen zunächst sowohl „weibliche“ als auch „männliche“ Geschlechtsmerkmale vorhanden seien, sich aber nur eine der beiden Anlagen vollständig...
Konstitutionelle Bisexualität war um 1900 ein verbreiteter Begriff. Er bezeichnete, dass bei jedem Menschen zunächst sowohl „weibliche“ als auch „männliche“ Geschlechtsmerkmale vorhanden seien, sich aber nur eine der beiden Anlagen vollständig entwickeln würde, die andere aber nicht vollends verlorengehen würde. Einige Vertreter gingen soweit auszuführen, dass alle Menschen auch im Erwachsenenalter sowohl über „weibliche“ als auch „männliche“ Geschlechtsmerkmale verfügten. An diese Auffassungen schließt auch die so genannte Zwischenstufentheorie an.
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