Medienrecht beschäftigt sich mit den Regelungen privater und öffentlicher (universaler) Information und Kommunikation und spielt damit in die juristischen Teilbereiche des öffentlichen Rechts, des Zivilrechts und des Strafrechts hinein. Das...
Medienrecht beschäftigt sich mit den Regelungen privater und öffentlicher (universaler) Information und Kommunikation und spielt damit in die juristischen Teilbereiche des öffentlichen Rechts, des Zivilrechts und des Strafrechts hinein. Das Medienrecht ist also eine „Querschnittsmaterie“. Das Medienrecht kann unterteilt werden in die inhaltespezifischen Rechtsgebiete, wie etwa das Urheberrecht, die in der Regel dem Zivilrecht zuzurechnen sind, und die übertragungsspezifischen Rechtsgebiete, wie das Telekommunikationsrecht und das Rundfunkrecht, die überwiegend dem Verwaltungsrecht zuzurechnen sind.
Klassische Gegenstände des Medienrechts sind Presse, Rundfunk (Radio und Fernsehen) und Film. Mit dem Aufkommen neuer Medien sind die Bereiche Multimedia und Internet hinzugekommen.