Als Tierschutz werden alle Aktivitäten des Menschen bezeichnet, die darauf abzielen, Tieren ein artgerechtes Leben ohne Zufügung von Leiden, Schmerzen, Schäden und unnötigen Beeinträchtigungen zu ermöglichen. Der Tierschutz zielt auf das einzelne...
Als Tierschutz werden alle Aktivitäten des Menschen bezeichnet, die darauf abzielen, Tieren ein artgerechtes Leben ohne Zufügung von Leiden, Schmerzen, Schäden und unnötigen Beeinträchtigungen zu ermöglichen. Der Tierschutz zielt auf das einzelne Tier und seine Unversehrtheit. Im Unterschied zu den Verfechtern von Tierrechten, die teilweise jegliche Nutzhaltung von Tieren durch den Menschen ablehnen, liegt im Tierschutzrecht und seinen zugehörigen Regelungen der Schwerpunkt auf der sach- und artgerechten Haltung, Umgang mit und Nutzung von Tieren durch den Menschen. Aufgrund der unterschiedlichen Nutzungsweise begrenzt sich die Tierschutzbewegung zumeist auf regional den Menschen vertraute und ihnen sympathische Wirbel- und Säugetiere.