Geschlechtsvormundschaft bezeichnet die rechtliche Unselbständigkeit (Heteronomie) oder rechtlich bedingte Einschränkungen der Selbständigkeit (Autonomie) von Frauen. Bei Geschlechtsvormundschaft kann eine Frau ihre Rechte nicht in gleicher Weise...
Geschlechtsvormundschaft bezeichnet die rechtliche Unselbständigkeit (Heteronomie) oder rechtlich bedingte Einschränkungen der Selbständigkeit (Autonomie) von Frauen. Bei Geschlechtsvormundschaft kann eine Frau ihre Rechte nicht in gleicher Weise wie ein Mann wahrnehmen, sondern bedarf eines männlichen Beistands oder Vormunds und muss die Führung ihrer Geschäfte gegebenenfalls vollständig einem Mann überlassen
Die Geschlechtsvormundschaft ist ein zentraler Aspekt bei der Beschränkung von Frauenrechten in einer Gesellschaft.