Ein Alltagsbegleiter oder Betreuungsassistent (in der Betreuungskräfte-Richtlinie als „zusätzliche Betreuungskraft“ und ansonsten mitunter auch als „Präsenzkraft“ bezeichnet) ist in der Betreuung von pflegebedürftigen Menschen in...
Ein Alltagsbegleiter oder Betreuungsassistent (in der Betreuungskräfte-Richtlinie als „zusätzliche Betreuungskraft“ und ansonsten mitunter auch als „Präsenzkraft“ bezeichnet) ist in der Betreuung von pflegebedürftigen Menschen in Pflegeeinrichtungen beschäftigt. Dieser umfassende Bezug auf alle in voll- und teilstationären Einrichtungen lebenden Pflegebedürftigen wurde in Deutschland mit dem ersten
Pflegestärkungsgesetz zum 1. Januar 2015 gültig. Vorher kamen ausschließlich Personen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen in den Genuss der zusätzlichen Betreuungsleistungen. Nicht zu verwechseln ist er mit dem Gesundheits- und Pflegeassistenten.