Basis der Gleichberechtigung ist heute weltweit der Gleichheitssatz der UN-Menschenrechtekonvention: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ „Gleiches Recht für alle“ ist damit ein grundlegendes Menschenrecht, das mit...
Basis der Gleichberechtigung ist heute weltweit der Gleichheitssatz der UN-Menschenrechtekonvention: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ „Gleiches Recht für alle“ ist damit ein grundlegendes Menschenrecht, das mit Freiheit und Würde auf einer Ebene steht. Unbenommen davon können Rechte entzogen werden (etwa bei Straffälligkeit), oder beispielsweise während der Kindheit Sonderregelungen unterliegen. Dies entspricht dem erweiterten Grundsatz „Gleiches gleich, Ungleiches ungleich“ zu behandeln. Vor allem in der westlichen Welt (Europa, Nordamerika) gibt es starke Tendenzen zur Gleichberechtigung. Dies ist nicht zuletzt der Aufklärungswelle des 18. bis 20. Jahrhunderts zu verdanken.