Einrichtungen zur Ersten Hilfe sind technische Hilfsmittel zur Rettung aus Gefahr für Leben und Gesundheit. Die Bezeichnung entstammt dem deutschen Arbeitsstättenrecht und wird auch im autonomen Recht der Unfallversicherungsträger verwendet.Die...
Einrichtungen zur Ersten Hilfe sind technische Hilfsmittel zur Rettung aus Gefahr für Leben und Gesundheit. Die Bezeichnung entstammt dem deutschen Arbeitsstättenrecht und wird auch im autonomen Recht der Unfallversicherungsträger verwendet.Die Arbeitsstättenverordnung fordert, dass Erste-Hilfe-Ausstattung überall dort bereitzuhalten ist, wo die Arbeitsbedingungen es erfordern.[1] Der Sachlogik nach beinhaltet der Begriff "Erste-Hilfe-Ausstattung" neben Mitteln zur Ersten Hilfe auch Einrichtungen zur Ersten Hilfe im Sinne der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe". Diese Arbeitsstättenregel enthält die oben angeführte Definition für Einrichtungen zur Ersten Hilfe und konkretisiert sie in einem besonderen Abschnitt.