Kindesunterhalt ist der Unterhalt, den Erziehungsberechtigte gegenüber ihren Kindern leisten. Er ist in Deutschland für eheliche und nichteheliche Kinder identisch und weitgehend bundeseinheitlich mit der Düsseldorfer Tabelle geregelt....
Kindesunterhalt ist der Unterhalt, den Erziehungsberechtigte gegenüber ihren Kindern leisten. Er ist in Deutschland für eheliche und nichteheliche Kinder identisch und weitgehend bundeseinheitlich mit der Düsseldorfer Tabelle geregelt. Nachfolgend wird die Rechtslage ab dem 1. Januar 2008 dargestellt. Ab dem 1. Januar 2016 ist die Mindestunterhaltsverordnung in der jeweils geltenden Fassung[1] maßgeblich.