Das deutsche Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen, kurz Unterhaltsvorschussgesetz, regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Kind eines...
Das deutsche Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen, kurz Unterhaltsvorschussgesetz, regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Kind eines alleinerziehenden Elternteils einen Unterhaltsvorschuss als staatliche Sozialleistung erhält, wenn der unterhaltspflichtige, familienferne Elternteil z. B. nicht bekannt oder verstorben ist oder er keinen oder nicht den vollen Kindesunterhalt zahlt.