Das Tierschutzgesetz (TierSchG) in Deutschland ist als Gesetz zu dem Zweck erlassen worden, „aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen“ (§ 1 Satz 1). Der Grundsatz des...
Das Tierschutzgesetz (TierSchG) in Deutschland ist als Gesetz zu dem Zweck erlassen worden, „aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen“ (§ 1 Satz 1). Der Grundsatz des Tierschutzgesetzes lautet: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen“ (§ 1 Satz 2).
Das Tierschutzgesetz beruht heute verfassungsrechtlich auf dem Staatsziel des Tierschutzes nach Art. 20a GG. Es umfasst die wesentlichen Vorschriften zur Tierhaltung, zur Tötung von Tieren (Schlachtung), Eingriffe und Versuche an Tieren sowie zahlreiche Regelungen zur Zucht und zum Handel mit Tieren. Das Gesetz ist vor allem verwaltungsrechtlich gestaltet, so dass es die Tierhaltung von Nutztieren teilweise unter Erlaubnisvorbehalt stellt.
Tierversuche in der Rüstung werden weltweit durchgeführt, um für Soldaten und die Zivilbevölkerung Schutz-, Heil- und Abwehrmöglichkeiten gegen Waffensysteme bzw. Kampfstoffe zu entwickeln (wehrmedizinische Forschung), um Waffensysteme zu...
Tierversuche in der Rüstung werden weltweit durchgeführt, um für Soldaten und die Zivilbevölkerung Schutz-, Heil- und Abwehrmöglichkeiten gegen Waffensysteme bzw. Kampfstoffe zu entwickeln (wehrmedizinische Forschung), um Waffensysteme zu entwickeln bzw. deren Effektivität zu steigern (wehrtechnische und militärische Forschung), um Soldaten an Waffen bzw. im Kampf zu trainieren (militärische Ausbildung) und um Militärärzte bzw. militärisches Sanitätspersonal auszubilden. Dabei werden sowohl konventionelle als auch atomare, biologische und chemische Kampfmittel an Tieren erprobt. Die Versuche werden entweder durch die Militärs oder von öffentlichen bzw. privaten Instituten durchgeführt. Sie werden zumeist von den Verteidigungsministerien der jeweiligen Länder in Auftrag gegeben und unterliegen aus Gründen der nationalen Sicherheit der Geheimhaltung. Informationen über Art und den Umfang der ethisch umstrittenen Experimente sind daher nur spärlich bekannt. Meist waren es kritische Medienberichte, Recherchen von Tierschutz- bzw. Tierrechtsorganisationen oder parlamentarische Anfragen (Deutschland), durch die Tierversuche in der Rüstung an die Öffentlichkeit gelangt sind.
Tierversuche sind wissenschaftliche Experimente an oder mit lebenden Tieren. Man spricht auch von Versuchstieren. Ziele von Tierversuchen sind Erkenntnisgewinn in der Grundlagenforschung sowie die Entwicklung und Erprobung neuer medizinischer...
Tierversuche sind wissenschaftliche Experimente an oder mit lebenden Tieren. Man spricht auch von Versuchstieren. Ziele von Tierversuchen sind Erkenntnisgewinn in der Grundlagenforschung sowie die Entwicklung und Erprobung neuer medizinischer Therapiemöglichkeiten. Die Forschung mit Versuchstieren wird in Universitäten und Forschungseinrichtungen, Pharmaunternehmen und Dienstleistungsunternehmen durchgeführt. Die meisten Tiere werden eigens für Forschungszwecke gezüchtet, nur sehr wenige werden dafür gefangen. Schätzungen zufolge wurden im Jahr 2005 weltweit zwischen 58 und 115 Millionen Wirbeltiere – vor allem Zuchtformen der Hausmäuse und Wanderratten, aber auch Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen, Frettchen, Hunde und Primaten – für Tierversuche verwendet. Viele Versuchstiere sterben während der Experimente oder werden anschließend getötet. Die Aussagekraft von Tierversuchen ist belegt, ihre ethische Vertretbarkeit ist umstritten.
Heimliche Aufnahmen: Das Leid von Versuchstieren im Max-Planck-Institut Es sind erschütternde Bilder, die ein Tierschützer mit versteckter Kamera im Max-Plan...
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Während das Bundesverwaltungsgericht Versuchen an Affen grünes Licht gibt und die Tierversuchsindustrie von den Grausamkeiten der Versuche abzulenken versuch...
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